Software-Lizenzvertrag (EULA)
für Softwareprodukte von NetHood Creative
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Software-Lizenzvertrag (End User License Agreement – EULA) ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von NetHood Creative und regelt ausschließlich die Nutzung der angebotenen Softwareprodukte.
(2) Mit Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer die Bestimmungen dieser EULA an.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und dieser EULA gehen hinsichtlich der Nutzung der Software die Regelungen dieser EULA vor.
§ 2 Lizenzgewährung
(1) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der erworbenen Software.
(2) Sämtliche Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte verbleiben ausschließlich bei NetHood Creative.
(3) Mit dem Erwerb der Software wird ausschließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Ein Eigentumsübergang an der Software oder dem Quellcode findet nicht statt.
§ 3 Trial-Lizenz
(1) Für ausgewählte Produkte kann eine kostenpflichtige Trial-Lizenz mit einer Laufzeit von 14 Tagen angeboten werden.
(2) Die Trial-Lizenz dient ausschließlich dazu, die Software vor dem Erwerb einer Pro-Lizenz unter realen Einsatzbedingungen zu testen.
(3) Nach Ablauf der Trial-Lizenz endet das Nutzungsrecht automatisch.
(4) Eine weitere Nutzung der Pro-Funktionen ist ausschließlich nach Erwerb einer gültigen Pro-Lizenz zulässig.
(5) Ein Anspruch auf eine Verlängerung oder erneute Bereitstellung einer Trial-Lizenz besteht nicht.
§ 4 Pro-Lizenz
(1) Eine Pro-Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf genau einer produktiven Domain.
(2) Für jede weitere Domain ist eine separate Lizenz erforderlich.
(3) Eine Nutzung auf Entwicklungs-, Test-, Staging-, Localhost- oder vergleichbaren Installationen ist nicht Bestandteil der Lizenz, sofern dies nicht ausdrücklich beim jeweiligen Produkt angegeben wird.
§ 5 Laufzeit
(1) Die Pro-Lizenz gilt für die Dauer von einem Jahr ab ihrer Aktivierung.
(2) Während der Laufzeit erhält der Lizenznehmer Zugriff auf:
-
sämtliche Pro-Funktionen,
-
verfügbare Softwareupdates,
-
Supportleistungen gemäß den AGB.
(3) Nach Ablauf der Lizenz endet der Anspruch auf:
-
Nutzung der Pro-Funktionen,
-
Softwareupdates,
-
Support.
(4) Sofern das jeweilige Produkt eine kostenlose Version (Free-Version) beinhaltet, kann diese nach Ablauf der Pro-Lizenz weiterhin genutzt werden.
(5) Die erneute Freischaltung der Pro-Funktionen erfolgt durch den Erwerb einer neuen gültigen Pro-Lizenz.
(6) Eine automatische Verlängerung der Lizenz findet nicht statt.
§ 6 Lizenzaktivierung
(1) Die Aktivierung und Verwaltung der Lizenzen erfolgt über das Lizenzsystem LicenseDock.
(2) Zur Prüfung der Lizenzberechtigung können technische Informationen verarbeitet werden, soweit dies für die Lizenzverwaltung erforderlich ist.
(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die der Umgehung oder Manipulation des Lizenzsystems dienen.
§ 7 Softwareupdates
(1) Während einer gültigen Pro-Lizenz werden verfügbare Softwareupdates bereitgestellt.
(2) Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen über Inhalt, Umfang und Zeitpunkt zukünftiger Updates.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Erweiterungen oder Weiterentwicklungen besteht nicht.
§ 8 Support
(1) Support wird ausschließlich für Kunden mit einer gültigen Pro-Lizenz erbracht, sofern beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes angegeben ist.
(2) Support umfasst insbesondere:
-
Installationshilfe,
-
Lizenzfragen,
-
Fehlerbehebung,
-
produktbezogene Fragen.
(3) Nicht Bestandteil des Supports sind insbesondere:
-
individuelle Programmierungen,
-
Anpassungen an Drittsoftware,
-
Serveradministration,
-
Joomla-Schulungen,
-
allgemeine Entwicklungsleistungen.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit besteht nicht.
§ 9 Unzulässige Nutzung
Dem Lizenznehmer ist insbesondere untersagt,
-
die Software ohne gültige Lizenz zu nutzen,
-
die Lizenz auf mehr Domains einzusetzen als lizenziert,
-
Lizenzschlüssel weiterzugeben oder zu verkaufen,
-
die Software zu vermieten oder zu verleihen,
-
die Software öffentlich bereitzustellen,
-
technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
-
Lizenzmechanismen zu manipulieren,
-
Mechanismen zur Lizenzprüfung, Lizenzaktivierung, Updateverwaltung oder Integritätsprüfung zu entfernen, zu verändern oder zu umgehen.
§ 10 Reverse Engineering
(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist es untersagt,
-
die Software zu dekompilieren,
-
Reverse Engineering durchzuführen,
-
technische Schutzmaßnahmen zu entfernen oder zu verändern,
-
Lizenzmechanismen zu umgehen,
-
Mechanismen zur Lizenzprüfung, Lizenzaktivierung, Updateverwaltung oder Integritätsprüfung zu entfernen, zu deaktivieren oder zu manipulieren,
-
Bestandteile der Software zu extrahieren oder für die Entwicklung konkurrierender Produkte zu verwenden.
(2) Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere nach § 69e Urheberrechtsgesetz (UrhG), bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Kompatibilität
(1) Die Software wird für die in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen Joomla- und PHP-Versionen entwickelt.
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Kompatibilität, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Software mit jeder Joomla-Version, jeder PHP-Version oder Erweiterungen anderer Hersteller fehlerfrei zusammenarbeitet.
(3) Änderungen an Joomla, PHP oder Erweiterungen Dritter können die Funktionsfähigkeit der Software beeinflussen.
§ 12 Drittanbieterdienste
(1) Einige Produkte können Funktionen externer Dienste unterstützen oder integrieren.
(2) Hierzu gehört insbesondere die Unterstützung von Didit.me.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Funktionsfähigkeit oder unveränderte Programmierschnittstellen (APIs) externer Dienste.
(4) Änderungen oder die Einstellung externer Dienste begründen allein keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
§ 13 Vertragsverletzungen
(1) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese EULA ist der Anbieter berechtigt,
-
Lizenzschlüssel zu sperren,
-
Softwareupdates zu deaktivieren,
-
Supportleistungen einzustellen,
-
eingeräumte Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu beenden.
(2) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von NetHood Creative.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
